Satzung des Vereins

Satzung des Vereins



§ 1 – Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Gambiahilfe-Hohenlohe“ mit dem Zusatz „e.V.“ nach Eintragung und hat seinen Sitz in Öhringen.

§2- Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die humanitäre Hilfe in Gambia.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung von Projekten im Bildungsbereich wie Schulen und Kindergärten sowie im Bereich der Gesundheitsversorgung.

§3
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§4 – Mittel des Vereins
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§5 - Ausgaben
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§6 – Mitgliedschaft, Eintritt
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss entscheidet und schriftlich mitteilt.

§7 – Mitgliedschaft Verlust
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.

§8 – Beiträge und sonstige Pflichten
Über Höhe und Fälligkeit der Geldbeträge beschließt die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder.

§9 – Organe und Einrichtungen
Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben geschaffen werden.

§10 - Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren.
Der Vorstand bleibt jedoch nach Ablauf der Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.
Die Mitgliederversammlung kann eine jährliche angemessene pauschale Tätigkeitsvergütung für Vorstandsmitglieder beschließen. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.

§11 - Mitgliederversammlung
Die in den ersten drei Monaten jeden Jahres stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstands, die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen mindestens eines Drittels der Mitglieder einzuberufen. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
Ist eine E-Mail Adresse des Mitgliedes mitgeteilt, kann die Einladung dieses Mitgliedes auch an die zuletzt benannte E-Mail Adresse erfolgen, wenn es nichts anderes schriftlich gegenüber dem Verein bestimmt hat.
Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist stets beschlussfähig.
Der Vorsitzende oder sein Vertreter leitet die Versammlung. Über die Versammlung hat der Schriftführende eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§12 - Auflösung
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei Aufhebung oder Auflösung der Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts wie Notar oder Rechtsanwalt die das vorhandene Vermögen treuhänderisch verwaltet und dem unter § 2 beschriebenen Zweck verwendet, um die Fortführung der Projektarbeit bis zum vollständigen Aufbrauch des Vermögens zu sichern. Die Liquidatoren werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

Der Verein ist im Vereinsregister 580393 beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen.

Öhringen, den 6. März 2008 /ergänzt 29. Juli 2008 /ergänzt 03. Februar 2018

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